Allgemeines
Als Mitbewohner sollten Sie Lust und Interesse daran haben,
sich aktiv in das Gemeinschaftsleben einzubringen.
Das Evangelische Studentenwohnheim bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten, sich zu engagieren. Es werden jedes Semester eine Reihe von Aufgabenbereichen vergeben: z.B. Studierendenvertreter, Gartenreferat, Umweltreferat, Frühstücksreferat, Internetreferat, Zimmerreferat, Barreferat und Backofenreferat. Darüber hinaus kann jeder selbst ein Referat vorschlagen.
Die gewählten Studierendenvertreter werden durch ihre Wahl automatisch Mitglieder des Verwaltungsrats der Stiftung für die Dauer ihrer zweisemestrigen Amtszeit und können so auch konstruktiv im administrativen Bereich mitwirken und mitbestimmen.
Preise, Fristen
Der monatliche Mietpreis für ein Einzel- oder Doppelzimmer im Evangelischen Studentenwohnheim kann bei der Hausverwaltung angefragt werden.
Der Mietvertrag beginnt am 01. April bzw. am 01. Oktober und endet am 31. März bzw. am 30. September. Die Höchstwohnzeit beträgt in der Regel vier Semester. Danach besteht die Möglichkeit, die Wohndauer semesterweise auf Antrag auf höchstens zwei weitere Semester verlängern zu lassen.
Verlängert werden kann dann, wenn sich jemand im Haus engagiert, zum Beispiel durch das Übernehmen eines Referats (siehe oben) oder in besonderen Härtefällen. Über die Aufnahme und die Verlängerungsanträge entscheidet die Aufnahmekommission. Weitere Verlängerungsanträge müssen dem Vorsitzenden des Verwaltungsratsrats zur Entscheidung vorgelegt werden.
Bewerbungsunterlagen
Bewerbungen um die Aufnahme in das Wohnheim müssen bis spätestens 15. Januar bzw. 15. Juni für das folgende Semester mit den folgenden Unterlagen eingereicht werden:
- Ausgefüllter Bewerbungsbogen in 2-facher Ausfertigung mit den angeforderten Unterlagen
- Gültige Immatrikulationsbescheinigung bzw. Hochschulzugangsberechtigung
- Gegebenenfalls Referenzen (Pfarrer, Religionslehrerin/-lehrer, DRK, THW, Freiwillige Feuerwehr, Bundesfreiwilligendienst, etc.)
- Ein an Sie adressierter DIN A4 Umschlag ausreichend frankiert.
Es werden nur vollständig eingereichte Bewerbungen bearbeitet!
Über die Entscheidung der Aufnahmekommission werden Sie schnellstmöglich in Kenntnis gesetzt.